Nachdem das Verfahren am 15. Mai 2024 an den Kanton Bern abgetreten worden war, verlängerte das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht / Vorinstanz) die Untersuchungshaft mit Entscheid vom 27. Juni 2024 um drei Monate bis zum 27. September 2024. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Advokat B.________, am 5. Juli 2024 (Eingang: 8. Juli 2024) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1.