Auch ein Haftentlassungsgesuch des Beschwerdeführers vom 7. Mai 2024 blieb erfolglos; dieses wurde am 21. Mai 2024 durch das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau abgewiesen. Nachdem das Verfahren am 15. Mai 2024 an den Kanton Bern abgetreten worden war, verlängerte das Kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht / Vorinstanz) die Untersuchungshaft mit Entscheid vom 27. Juni 2024 um drei Monate bis zum 27. September 2024.