Selbst wenn die Trainerhose nicht E.________ gehören, sie diese tatsächlich erst kurz vor der Anhaltung erhalten und keine Gelegenheit gehabt haben sollte, deren Inhalt zu kontrollieren, würde dies nichts am dringenden Tatverdacht ändern. Wie bereits zuvor in E. 4.4.1. ausgeführt, muss davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer und seine Partnerin aufgrund der gesamten Umstände sehr wohl gewusst haben müssen, was sich in der Trainerhose und dem Brillenetui befand. 4.4.4 In der Beschwerde wird weiter vorgebracht, die Aussagen des Beschwerdeführers und von E.________ seien widerspruchsfrei, weshalb darauf abgestellt werden müsse.