365 ff.) ergibt, hat sie während der Personenkontrolle mehrfach insistiert, weil sie die angeblich fremde und noch dazu schmutzige (vgl. Fotodokumentation der Kantonspolizei Bern vom 20. Juni 2024, S. 24) Trainerhose unbedingt anziehen wollte. Selbst wenn die Trainerhose nicht E.________ gehören, sie diese tatsächlich erst kurz vor der Anhaltung erhalten und keine Gelegenheit gehabt haben sollte, deren Inhalt zu kontrollieren, würde dies nichts am dringenden Tatverdacht ändern.