Der Beschwerdeführer bringt weiter vor, E.________ habe die Hose erst kurz vor der Anhaltung erhalten und nicht kontrolliert, was sich darin befinde. Dies lässt sich jedoch nur schlecht mit dem Verhalten von E.________ in Einklang bringen. Wie sich dem Berichtsrapport der Polizei (S. 4) entnehmen lässt und sich auch aus der delegierten Einvernahme mit E.________ (Rz. 365 ff.) ergibt, hat sie während der Personenkontrolle mehrfach insistiert, weil sie die angeblich fremde und noch dazu schmutzige (vgl. Fotodokumentation der Kantonspolizei Bern vom 20. Juni 2024, S. 24) Trainerhose unbedingt anziehen wollte.