5 Kantonspolizei Bern vom 20. Juni 2024 (S. 8) hervor, dass das fragliche Brillenetui tatsächlich ein wenig aussieht wie eine Schachtel. 4.4.2 Weiter wird in der Beschwerde vorgebracht, dass sämtliche Hinweise in Bezug auf den Betäubungsmittelhandel auf D.________ deuteten und es klar sei, dass die sichergestellten Betäubungsmittel diesem gehörten. Dazu wird zusammengefasst ausgeführt, D.________ habe gegenüber der Polizei spontan angegeben, dass er 26-28 Fingerlinge im Auto habe, was mit den Fest- / Sicherstellungen der Polizei übereinstimme.