4 Reiseaktivitäten des Beschwerdeführers und seiner Partnerin E.________ Fragen aufwerfen. Wie sich aus dem Berichtsrapport (S. 4) ergibt, reisten die beiden am 11. Juni 2024 von H.________ (Ortschaft) (Frankreich) aus mit dem Flugzeug nach Südamerika (I.________ (Ortschaft), J.________ (Region)), wo sie sich nur wenige Tage aufhielten. Bereits am 16. Juni 2024 flogen sie wieder zurück nach H.________ (Ortschaft) und landeten dort am 17. Juni