Aus den Akten ergibt sich zudem, dass der Beschwerdeführer selber mit Drogen in unmittelbarer Berührung steht. Der bei ihm durchgeführte Drogenschnelltest verlief positiv auf Kokain, THC und Benzodiazepin (Berichtsrapport der Polizei, S. 4) und anlässlich der delegierten Einvernahme vom 21. Juni 2024 gab er zu, dass das im Fahrzeug sichergestellte Minigrip mit Kokain sowie der angerauchte Joint und das Stück Haschisch ihm gehören (S. 8 Rz. 338 f. sowie S. 7 Rz. 285 ff.). Weiter ist der Staatsanwaltschaft beizupflichten, dass die