Dagegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, am 4. Juli 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1. Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Bern vom 24. Juni 2024 sei aufzuheben und der Beschwerdeführer sei aus der Untersuchungshaft zu entlassen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolgen -