Mit Blick auf den gegenwärtigen Verfahrensstand sind daher keine allzu hohen Anforderungen an den Nachweis der Verdunkelungsgefahr zu stellen. Sodann ist zu berücksichtigen, dass der Beschwerdeführer die Vorwürfe von E.________ und F.________ vollumfänglich bestreitet. Wie der delegierten Einvernahme des Beschwerdeführers entnommen werden kann, entschied sich dieser bewusst dagegen, die Namen weiterer Beteiligten zu nennen (delegierte Einvernahme des Beschwerdeführers vom 23. Juni 2024, S. 4 Z. 113-114, S. 5 Z. 125-126). Ebenso wenig wollte er Angaben zur potentiell am Raub mitbeteiligten Person machen, welche «die ganze Zeit» mit ihm unterwegs gewesen sei (a.a.