4. 4.1 Gemäss Haftantrag vom 24. Juni 2024 wird dem Beschwerdeführer vorgeworfen, am 23. Juni 2024 um ca. 01:55 Uhr an einem Raubüberfall in D.________ (Ortschaft) beteiligt gewesen zu sein. Konkret soll er E.________ und F.________ zusammen mit einem unbekannten Mittäter mit einem Schmetterlingsmesser bedroht und namentlich zur Herausgabe von Vapes, Zigaretten und Ohrringen bewogen haben. Anlässlich seiner Anhaltung am 23. Juni 2024 um 02:30 Uhr habe der Beschwerdeführer ein Schmetterlingsmesser sowie 12.5 Gramm Haschisch und 2.7 Gramm Marihuana auf sich getragen. E.________, F.____