In der Folge eröffnete die Verfahrensleitung am 5. Juli 2024 ein Beschwerdeverfahren und gab dem Zwangsmassnahmengericht und der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme. Zudem forderte sie das Zwangsmassnahmengericht zum Einreichen der haftrelevanten Akten auf. Am 8. Juli 2024 reichte das Zwangsmassnahmengericht die Haftakten ARR 24 107 ein und gab bekannt, dass auf eine Stellungnahme verzichtet werde.