Der Entscheid des regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland im Verfahren ARR 24 107 vom 26. Juni 2024 sei vollumfänglich aufzuheben und der Beschuldigte sei umgehend in die Freiheit zu entlassen. 2. Eventualiter: Der Entscheid des regionalen Zwangsmassnahmengerichts Berner Jura-Seeland im Verfahren ARR 24 107 vom 26. Juni 2024 sei aufzuheben und es sei eine Untersuchungshaft von 1 Monat anzuordnen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -