5 Electroscooter zu entwenden, was lediglich einen Verdacht auf geringfügige Vermögensdelikte oder andere Übertretungen begründe. Die Staatsanwaltschaft hält unter Verweis auf den Haftantrag und den Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 18. Juni 2024 zutreffend fest, dass er und sein Kollege dringend verdächtigt werden, an der E.________ (Strasse) in G.________ (Ortschaft) via Kellerfenster, das sie zuvor eingeschlagen haben sollen, in ein Einfamilienhaus eingedrungen zu sein. Von dort aus hätten sie versucht, über die Kellertüre in den Wohnbereich zu gelangen.