(Ortschaft) und P.________ (Ortschaft) stattgefunden haben sollen, steht (noch nicht) fest, jedoch befinden sich auch diese in geografischer Nähe zu den weiteren Tatorten, dass eine Begehung durch den Beschuldigten auch hierbei (zumindest) nicht ausgeschlossen werden kann, zumal sie ja auf Fahrräder zurückgegriffen haben. Eine plausible Erklärung, warum er sich zu dieser Uhrzeit in dieser Gegend aufgehalten hatte, konnte der Beschuldigte sowieso nicht liefern. Es ist daher von einem genügenden dringenden Tatverdacht für die Begehung mehrerer, teilweise versuchter Einbruch- und Einschleichdiebstähle auszugehen.