Weiter ist es aufgrund des zeitlichen Ablaufs und durch die bei der H.________ (Haltestelle ÖV) aufgefundenen Fahrräder durchaus plausibel, dass der Beschuldigte und sein Mittäter die Strecke Q.________ mit den Fahrrädern (und nicht zu Fuss) zurückgelegt haben. Von der H.________ (Haltestelle ÖV) bis zur I.________ sind es nur zwei Kilometer, welche zu Fuss in rund einer halben Stunde zurückgelegt werden können. Wann genau die weiteren Einschleichdiebstähle in O.________ (Ortschaft) und P.____