vom 18.06.2024). Entgegen der Verteidigung stellen die vorgebrachten Umstände eine genügende Indizienkette dar, um beim Beschuldigten in Bezug auf die vorgeworfenen Delikte von einem genügenden dringenden Tatverdacht auszugehen. Die doch genau geschilderten Signalemente treffen entgegen der Verteidigung – vor allem unter Berücksichtigung der ländlichen Umgebung und der Uhrzeit – eben gerade nicht auf eine Vielzahl von Personen zu. Weiter ist es aufgrund des zeitlichen Ablaufs und durch die bei der H.________ (Haltestelle ÖV) aufgefundenen Fahrräder durchaus plausibel, dass der Beschuldigte und sein Mittäter die Strecke Q.______