3 Einvernahme vom 1. Juli 2024 bestätigte D.________ ihre Signalementsbeschreibung (dort Z. 50 -57). Aus dem Haftantrag und dem Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern kann schliesslich entnommen werden, dass in der gleichen Nacht in O.________ (Ortschaft) und P.________ (Ortschaft) noch weitere Einschleichdiebstähle in Personenwagen stattgefunden haben sollen, für welche ebenfalls der Beschwerdeführer und sein Kollege in Frage kommen könnten. Die dort sichergestellten Spurenträger werden derzeit von der Polizei untersucht.