Wie dem Haftantrag entnommen werden kann, gilt es im Weiteren die Mobiltelefone des Beschwerdeführers und von F.________ sowie eventuelle Spuren auf den vermutlich eingesetzten Stöcken bzw. Bruchteilen davon auszuwerten, parteiöffentliche Einvernahmen mit I.________, M.________, E.________ und allfälligen weiteren Personen sowie Schlusseinvernahmen mit dem Beschwerdeführer und F.________ durchzuführen. Mit Blick auf den gegenwärtigen Verfahrensstand sind daher keine allzu hohen Anforderungen an den Nachweis der Verdunkelungsgefahr zu stellen.