_____, welcher angegeben hat, dass der Beschwerdeführer und E.________ – ein anderer involvierter Temporärarbeiter – kurz zuvor entlassen worden seien, da er nicht toleriere, dass seine Mitarbeitenden in D.________ (Ort) negativ auffielen (Akten ARR 24 23, pag. 42). Wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Stellungnahme ausführt, scheint der Beschwerdeführer vielmehr selbst davon auszugehen, dass er seine Stelle verloren hat. So gab dieser auf entsprechende Frage des verfahrensleitenden Staatsanwalts an, er habe höchstwahrscheinlich eine E-Mail erhalten.