das rechtliche Gehör gewahrt ist. 4. 4.1 Gemäss Haftantrag vom 19. Juni 2024 werden dem Beschwerdeführer versuchte schwere Körperverletzung und Angriff vorgeworfen. Nach den Ausführungen der Staatsanwaltschaft soll sich der Beschwerdeführer am 7. Juni 2024 zusammen mit F.________ in die Liegenschaft G.________, begeben haben, um H.________, welcher dort bei I.________ zu Besuch war, aufzulauern. Als H.________ um ca. 22:30 Uhr die Wohnung von I.________ verlassen habe, sollen der Beschwerdeführer und F.________ mit mitgebrachten Holzstöcken wiederholt und mit grosser Kraft gegen dessen Kopf, Oberkörper und Beine geschlagen haben.