3. Eventualiter: Als Ersatzmassnahmen sei der Pass des Beschwerdeführers für die Dauer des Verfahrens bei den Strafverfolgungsbehörden zu deponieren. 4. Subeventualiter: Als zusätzliche Ersatzmassnahme sei dem Beschwerdeführer zu verbieten, sich ausserhalb eines Umkreises von 30 km um D.________ (Ort) zu begeben, unter Überwachung mit einer elektronischen Fussfessel. 5. Die Kosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen und es sei dem Beschwerdeführer eine angemesse Entschädigung für die Parteikosten auszurichten.