1. Es wird festgestellt, dass das Regionalgericht Berner Jura-Seeland das rechtliche Gehör verletzt hat. 2. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’200.00, werden im Umfang von 2/3, ausmachend CHF 800.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. Im Umfang von 1/3, ausmachend CHF 400.00, trägt der Kanton die Verfahrenskosten.