7 findet sich das Honorar aber insgesamt am unteren Ende des Tarifrahmens. Mit Blick darauf erscheinen insbesondere die in der Kostennote von Rechtsanwalt B.________ vom 10. Januar 2025 geltend gemachten CHF 1'200.00 für das Verfassen der Beschwerde als zu hoch, zumal er sich bereits in seiner Eingabe vom 16. Mai 2024 an die Staatsanwaltschaft teilweise mit denselben Fragen befasste und es nicht um etwas Neues ging. Das Honorar ist deshalb insgesamt auf CHF 1'000.00 zu kürzen ist.