Vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland geht es um 11 Strafbefehle und mit Blick auf die jeweils darin ausgefällten Strafen insgesamt um eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr. Vorliegend ist die Gültigkeit der Einsprache gegen einen Strafbefehl zu beurteilen, mit welchem der Beschwerdeführer zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je CHF 30.00 verurteilt worden ist. Entgegen den Vorbringen des Beschwerdeführers steht damit im Verfahren PEN 24 301 nicht ein ungerechtfertigter, mehrjähriger Freiheitsentzug im Raum, sondern es liegt ein Bagatellfall vor.