alle anderen entsprechenden Bieler Verfahren und PEN 24 301 seien bis zur Rechtskraft des Berner Verfahrens zu sistieren und es sei ihm im Bieler Verfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ die amtliche Verteidigung zu gewähren. Weiter sei ihm auch im Beschwerdeverfahren die amtliche Verteidigung unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ zu gewähren. Eventualiter sei die Sache zur neuen Begründung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge.