als amtlicher Anwalt einzusetzen (Ziffer 2 und 5 der angefochtenen Verfügung). Dagegen reichte der Beschuldigte (nachfolgend: Beschwerdeführer), verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, am 1. Juli 2024 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) ein und verlangte die Aufhebung dieser Ziffern 2 und 5. Das Verfahren PEN 24 236 resp. alle anderen entsprechenden Bieler Verfahren und PEN 24 301 seien bis zur Rechtskraft des Berner Verfahrens zu sistieren und es sei ihm im Bieler Verfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.____