Dies beinhaltet nach der Rechtsprechung das Recht, verfügbare Dateien, Akten und Informationen einzusehen (Urteil 7B_2/2022 vom 24. Oktober 2023 E. 2.1.1). Weiter kann die Staatsanwaltschaft die betroffene Person vor der Eröffnung der Strafuntersuchung zwecks Abklärung, ob ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist, beispielsweise zu einer Stellungnahme und zur freiwilligen Einreichung von entlastenden Unterlagen einladen (Urteil 7B_2/2022 vom 24. Oktober 2023 E. 2.1.1 und 2.3). vgl. zum Ganzen Urteil des Bundesgerichts 6B_1360/2022, 6B_1362/2022, 6B_1378/2022 vom 22. Juli 2024 E. 3.7.2 f.