(nachfolgend: C.________) eröffnen solle. Die Strafbehörde, die für die Eröffnung und Bearbeitung des Verfahrens zuständig sein werde, sei anzuweisen, ihm (dem Beschwerdeführer) die Möglichkeit zu geben, seine Strafanzeige mit allen Einzelheiten über den Sachverhalt und den Beweisen zu Lasten der beschuldigten Personen zu ergänzen, was voraussetze, dass diese Strafbehörde ihn vorab darüber informiere, wie sein Berufsgeheimnis aufgehoben werde oder aufgehoben werden könne. Die Kosten dieses Verfahrens seien dem Staat aufzuerlegen und ihm (dem Beschwerdeführer) sei eine Parteientschädigung zuzusprechen.