Auch wenn richtig ist, dass der Beschwerdeführer keinen Einfluss etwa auf die Auswertung des Mobiltelefons und die weitere Spurenauswertung als solche nehmen kann, so sind doch Kollusionshandlungen auf die sich daraus ergebenden weiteren Ermittlungsansätze möglich. Beeinflussungsversuche sind im Drogenhandel denn auch nicht selten und den Aussagen der beteiligten Personen kommt bezüglich eines Verfahrens wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz oftmals grosse Bedeutung zu, insbesondere bezüglich der Klärung der jeweiligen Rolle der einzelnen Personen.