12 gewonnenen Erkenntnisse der Anhaltungen und der Haudurchsuchung; Durchführung einer vertieften Spurensicherung und Analyse der sichergestellten Pflanzen; Auswertung der sichergestellten elektronischen Gerätschaften; vgl. E. 6.2 hiernach). Von diesen kann ausgegangen werden, dass sie zeitnah weitere Ermittlungsergebnisse resp. mitbeteiligte Personen zum Vorschein bringen werden, betreffend welche ebenfalls eine konkrete Kollusionsmöglichkeit besteht.