Er hat angesichts dessen ein erhebliches Interesse daran, auf weitere Beteiligte (insbesondere den noch nicht angehaltenen weiteren Hauptbeschuldigten – vermutlich I.________, welcher als Anschrift die Adresse von G.________ hat (vgl. die Ausdehnungsverfügung der Staatsanwaltschaft vom 7. Juni 2024), aber auch Abnehmer der Stecklinge [vgl. insoweit S. 3 der delegierten Stellungnahme der Staatsanwaltschaft]) einzuwirken bzw. sich mit ihnen über das Aussageverhalten abzusprechen.