In den Betrieb von wie vorliegend professionell geführten Indooranlagen – in der Indooranlage in L.________ (Ort) wurden über 1'800 Mutterpflanzen und über 20'000 Stecklinge sichergestellt (vgl. betreffend das Alter der Mutterpflanzen zudem S. 2 der delegierten Stellungnahme der Staatsanwaltschaft) – sind notorisch stets mehrere Personen involviert. Es bedurfte in allen drei Grossanlagen, insbesondere in jener in L.________ (Ort), offenkundig mehrerer Personen, welche sich um die Pflege der Pflanzen bzw. die Gewinnung der zahlreichen Stecklinge und deren Vertrieb kümmerten.