Weiter sind Erkenntnisse aus den Sicherstellungen zu gewinnen und auszuwerten. So erscheint es in Anbetracht der Schwere und Eigenart der untersuchten Straftaten sowie des Umstands, dass der gesamte (komplexere) Sachverhalt noch nicht präzis abgeklärt werden konnte, gerechtfertigt, künftige Einvernahmen und gegebenenfalls Konfrontationen durchzuführen, ohne dass der Beschuldigte die Möglichkeit hatte, sich mit den fraglichen Personen abzusprechen oder ihre Aussagen zu beeinflussen.