Sie hat zudem mit der delegierten Stellungnahme den forensisch-chemischen Abschlussbericht des IRM vom 8. Juli 2024 betreffend die Analyse der sichergestellten Mutterpflanzen und Stecklinge nachgereicht und damit den dringenden Tatverdacht mit zusätzlichen Unterlagen untermauert. Dass die weiteren dem Beschwerdeführer immerhin bereits mündlich gemachten Vorhalte (vgl. insbesondere Z. 372 ff., 380 ff., 433 ff. und 453 ff.