gen und Hausdurchsuchungen sowie die diesbezüglichen Ergebnisse vor. Damit 9 kam die Staatsanwaltschaft ihrer Dokumentationspflicht im Haftanordnungsverfahren derzeit zureichend nach. Sie hat zudem mit der delegierten Stellungnahme den forensisch-chemischen Abschlussbericht des IRM vom 8. Juli 2024 betreffend die Analyse der sichergestellten Mutterpflanzen und Stecklinge nachgereicht und damit den dringenden Tatverdacht mit zusätzlichen Unterlagen untermauert.