Entgegen seiner Auffassung kann der dringende Tatverdacht gestützt auf die von ihm eingereichten Unterlagen (Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Steuerunterlagen etc.) zurzeit nicht entkräftet werden. Die Unterlagen deuten nicht unweigerlich darauf hin, dass der Beschwerdeführer keine Kenntnis von der Produktion von Stecklingen mit einem THC-Gehalt von über 1 % THC hatte resp. dass er nicht in die illegale Tätigkeit in Bezug auf die Indooranlage in L.________ (Ort) involviert war. Es ist durchaus möglich, eine Arbeitstätigkeit lediglich zum Schein zu deklarieren resp.