Woher das Geld herrührt, bleibt damit indes nach wie vor unklar. Auch das Aussageverhalten des Beschwerdeführers deutet letztlich zurzeit darauf hin, dass er in die illegalen Tätigkeiten involviert sein könnte und darum wusste, dass in der Anlage in L.________ (Ort) THC-haltige Produkte von über 1 % THC produziert und vertrieben wurden. Der Beschwerdeführer machte anlässlich der delegierten Einvernahme vom 18. Juni 2024 zunächst Aussagen zu seiner Person und seiner Ausbildung (vgl. S. 2 f. des Protokolls).