_, H.________, I.________ und den Beschwerdeführer zwei weitere Indooranlagen in M.________ (Ort) und N.________ (Ort) zu, in welchen anlässlich der gleichtägigen Hausdurchsuchung vom 18. Juni 2024 ebenfalls zahlreiche Hanfpflanzen und Stecklinge sichergestellt worden sind, die den THC-Grenzwert von 1 % überschritten haben. Der Beschwerdeführer stellt nicht in Abrede, seit September 2022 als Hilfsgärtner für die D.________ GmbH tätig zu sein (vgl. Beilage 4 zur Beschwerde), deren Geschäftsführer H._____