_, H.________ und I.________ – welche des ban- den- und gewerbsmässigen Betäubungsmittelhandels (Anbau und Vertrieb) von den THC-Grenzwert übersteigenden Produkten bezichtigt werden – im Bereich der Indooranlage in L.________ (Ort) – welche sich von aussen unscheinbar und ohne besondere Beschriftung im 1. Untergeschoss eines Mehrfamilienhauses befunden hat (vgl. die Fotodokumentation der Kantonspolizei Bern) und in welcher ein Betrag von CHF 11'180.00 in einer sich auf dem Fenstersims befindlichen, als Geldaufbewahrungsort einer seriösen Unternehmung eher unüblich erscheinenden Blechdo-