über 20’000 Stecklinge sichergestellt wurden und die zahlreichen durchgeführten Betäubungsmittelvortests sowohl bei den Pflanzen als auch bei den Stecklingen positive Resultate auf Drogenhanf ergeben haben (vgl. insoweit nunmehr auch den forensisch-chemischen Abschlussbericht des IRM vom 8. Juli 2024). Er gründet weiter auch auf den polizeilichen Feststellungen, wonach sich der Beschwerdeführer immer wieder mit G.___