Im Gegensatz zu anderen Personen - u.a. den von der Verteidigung genannten - die sich zum Zeitpunkt der Intervention in der Anlage befanden, hatte der Beschwerdeführer somit eine tragende Rolle, was den Anbau in der genannten Anlage anbelangt. Die Vorbringen, dass der Beschwerdeführer davon ausgegangen sei, dass es sich um legalen CBD-Hanf gehandelt habe, ist als Schutzbehauptung zu würdigen. Zwischenzeitlich liegt der forensischchemische Abschlussbericht des IRM zu der Analyse der sichergestellten Mutterpflanzen und Stecklinge vor. Dieser bestätigt, dass deren THC-Wert über 1 % liegt und es sich somit um Drogenhanf handelt.