4 er in einem Betrieb angestellt sei, der die Produktion von Stecklingen mit einem THC-Gehalt von über 1 % anstrebe. Es sei ihm nicht zuzutrauen gewesen, die legale Tätigkeit der D.________ GmbH in Frage zu stellen. Gemäss seinem Kenntnisstand seien von den Stecklingen regelmässig Proben genommen worden, welche zwecks Sicherstellung des THC-Gehalts von unter 1 % in ein Labor in Bern geschickt worden seien.