Aus den Kontoauszügen sei ersichtlich, dass nebst den Lohnzahlungen der D.________ GmbH und den Beiträgen des Sozialdienstes keine weiteren Einnahmen eingegangen seien. Auch seine bescheidene Lebensweise zeige, dass er lediglich mit den Einnahmen seiner seines Erachtens legalen Arbeitstätigkeit bei der D.________ GmbH sowie den Beiträgen der Sozialhilfe seinen Lebensunterhalt bestritten habe. Wäre er für den Betrieb der Anlage in L.________ (Ort) verantwortlich gewesen, hätte er wohl kaum weiterhin zu 50 % als Hilfsgärtner gearbeitet.