Aus dem Arbeitsvertrag gehe hervor, dass er nur ein einfacher angestellter Hilfsgärtner sei. Er habe seit Beginn seiner Tätigkeit bei der D.________ GmbH monatliche Gehaltsabrechnungen und einen jährlichen Lohnausweis erhalten. Da er aufgrund seiner partiellen Arbeitsunfähigkeit auf wirtschaftliche Sozialhilfe angewiesen sei, hätten sowohl der Sozialdienst als auch die Steuerverwaltung von seiner Arbeitstätigkeit bei der D.________ GmbH gewusst. Für ihn hätten keine Hinweise darauf bestanden, dass es sich bei seiner Tätigkeit um etwas Illegales handeln könnte.