4.4 Der Beschwerdeführer bringt dagegen im Wesentlichen vor, allein aus der Tatsache, dass in der Indooranlage in L.________ (Ort) 1'883 (richtig: 1'838) Pflanzen sowie 20'654 Stecklinge sichergestellt worden seien, welche teilweise einen THC- Gehalt von über 1 % aufgewiesen hätten, sowie aufgrund des Umstandes, dass er sich zum Zeitpunkt der Durchsuchung in der Anlage befunden habe, könne nicht unmittelbar darauf geschlossen werden, er habe gewusst, dass dort illegales Marihuana angebaut werde, und er sei für den Betrieb dieser Anlage verantwortlich gewesen. Die Räumlichkeiten der Anlage seien durch die D._____