19 Abs. 2 BetmG beim gegenwärtigen Verfahrensstand, mithin rund zwei Tage nach der Festnahme des Beschuldigten, ohne weiteres bereits auf die in der Indooranlage in L.________ (Ort) sichergestellten 1800 Pflanzen sowie mehr als 20000 Stecklinge. Die zahlreich durchgeführten Betäubungsmittelvortests ergaben ein positives Resultat auf Drogenhanf, sowohl bei den Pflanzen, wie auch bei den Stecklingen. Auch die in den weiteren zwei, der gleichen Organisation zuzuordnenden, Indooranlagen sichergestellten Hanfpflanzen überschritten gemäss Vortests den THC-Grenzwert (vgl. auch Berichtsrapport der Kantonspolizei vom 19.06.2024 S. 4 f.).