__ (Ort) und N.________ (Ort) sichergestellten Hanfpflanzen hätten den THC-Grenzwert überschritten. Der Beschwerdeführer machte sowohl anlässlich der delegierten Einvernahme vom 18. Juni 2024 als auch an der Hafteröffnung vom 19. Juni 2024 von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. 4.3 Das Zwangsmassnahmengericht begründet den dringenden Tatverdacht wegen qualifizierter Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz wie folgt: