9. Die Rechtsverweigerung sei festzustellen; 10. Das Verfahren 0 24 8388 / WYS sei an die Beschwerdegegnerin zurücksenden und diese sei anzuweisen, eine Verfügung gemäss Art. 300 Abs. 2 StPO zu erlassen; 11. Es seien alle weiteren oder entgegenstehenden Anträge der Beschwerdegegnerin abzuweisen; 12. Es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, die in ihren Schriftsätzen behaupteten Tatsachen mit allen zweckdienlichen Rechtsmitteln zu beweisen; 13. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MWST zu Lasten des (richtig: der) Beschwerdegegnerin.