(Ort), schuldig und bestrafte ihn mit einer Geldstrafe von 37 Tagessätzen zu je CHF 350.00, ausmachend CHF 12'950.00. Der Vollzug der Geldstrafe wurde aufgeschoben unter Ansetzung einer Probezeit von drei Jahren. Zudem wurde der Beschwerdeführer mit einer Verbindungsbusse von CHF 3'150.00 bestraft. Der Strafbefehl ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen.